Urteil Erfüllungsverweigerung, endgültige - in Klageerwiderung
Schlagworte
Erfüllungsverweigerung, endgültige - in Klageerwiderung
Leitsatz
Hat der Besteller eine Schadensersatzklage wegen Mängeln erhoben, ohne daß eine wirksame Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vorliegt, so muß sie nicht nachgeholt werden, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung mit der Klageerwiderung endgültig verweigert.
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