Urteil Erfüllungsanspruch trotz ausgeschlossener Mietminderung


Schlagworte

Erfüllungsanspruch trotz ausgeschlossener Mietminderung; Vereinbarung eines bestimmten Zustandes der Mietsache als vertragsgemäß; unrenovierte Wohnung

Leitsätze

Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536 b BGB ausgeschlossen ist.

Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.

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