Urteil Erfüllung des Hauptvertrages keine Geschäftsgrundlage für Maklervertrag
Schlagworte
Erfüllung des Hauptvertrages keine Geschäftsgrundlage für Maklervertrag; Maklerprovision
Leitsatz
Zur Frage des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Maklervertrags, wenn der Vertragspartner des nachgewiesenen Hauptvertrags nicht in der Lage ist, die übernommenen Pflichten zu erfüllen (hier: das angemietete Geschäftslokal bezugsfertig herzustellen).
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