Urteil Erforderliche Abmahnung bei ordentlicher Kündigung, Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Touristen (Airbnb-Modell)
Schlagworte
Erforderliche Abmahnung bei ordentlicher Kündigung, Gebrauchsüberlassung der Wohnung an Touristen (Airbnb-Modell)
Leitsatz
Zwar ist die vorherige Abmahnung keine Formalvoraussetzung für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Der Abmahnung kann jedoch für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht (im Anschluss an LG Berlin - 67 S 154/16 -, GE 2016, 1091).
(Leitsatz der Redaktion)
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