Urteil Erbfolgenachweis durch Europäisches Nachlasszeugnis


Schlagworte

Erbfolgenachweis durch Europäisches Nachlasszeugnis

Leitsatz

Der Nachweis der Erbfolge kann gegenüber dem Grundbuchamt mit der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses geführt werden. Die formellen Voraussetzungen an eine solche beglaubigte Abschrift folgen aus dem Unionsrecht. Das nationale (Grundbuch-) Recht gebietet keine strengeren Anforderungen.

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