Urteil Erbfolge, vorweggenommene - im Pachtvertrag
Schlagworte
Erbfolge, vorweggenommene - im Pachtvertrag
Leitsatz
Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
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