Urteil Erbengemeinschaft als Vermieter


Schlagworte

Erbengemeinschaft als Vermieter; Einziehung von Mietrückständen mit Stimmenmehrheit; ordnungsgemäße Nachlassverwaltung

Leitsatz

Die Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen der Teilhaber zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 183, 131 = GE 2010, 57 = FamRZ 2010, 119 und vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09 - NJW 2011, 61 = GE 2011, 53).

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