Urteil Erbbauzinsen im Insolvenzverfahren
Schlagworte
Erbbauzinsen im Insolvenzverfahren; Insolvenzverfahren, Erbbauzinsen im -
Leitsätze
a) § 108 InsO findet auf Erbbaurechtsverträge keine Anwendung. b) Ansprüche auf Erbbauzinsen begründen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeiten.
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