Urteil Erbbauzins, vorläufige Bestimmung für - im Beitrittsgebiet
Schlagworte
Erbbauzins, vorläufige Bestimmung für - im Beitrittsgebiet
Leitsatz
Wurde bei der Ausgabe eines Erbbaurechts an einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Beitrittsgebiet der Erbbauzins nur vorläufig bestimmt, weil der Grundstückswert nicht feststellbar war, bedeutet die nach der Feststellbarkeit des Grundstückswerts vorgenommene Neufestsetzung des Erbbauzinses keine Anpassung des Erbbauzinses an eine Änderung der Wertverhältnisse im Sinne von § 9 a Abs. 1 ErbbauVO.
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