Urteil Erbbauzins
Schlagworte
Erbbauzins; Anpassungsklausel über Neufestsetzung durch Schiedsgutachen
Leitsatz
Hat die in einer Anpassungsklausel vorbehaltene Neufestsetzung eines Erbbauzinses durch ein Schiedsgutachten und schließlich durch Urteil zu erfolgen, so beantwortet sich nach dem Inhalt der Änderungsklausel und deren Auslegung die Frage, von welchem Zeitpunkt ab (möglicherweise auch rückwirkend) der höhere Erbbauzins zu zahlen ist.
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