Urteil Erbbaurecht, Fristsetzung zur Zustimmung bei Veräußerung des -s
Schlagworte
Erbbaurecht, Fristsetzung zur Zustimmung bei Veräußerung des -s
Leitsatz
Macht der Eigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts z. B. von der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Zinsanpassungsanspruchs abhängig, und verweigert das Grundbuchamt die Eintragung wegen mangelnder Be stimmtheit des Anpassungsmaßstabs, so kann der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Einleitung des Ersetzungsverfahrens nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO setzen mit der Folge, daß der Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf unwirksam wird.
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