Urteil Erbbauberechtigter


Schlagworte

Erbbauberechtigter; Erbbaurechtsinvestition; Nutzungsherausgabe

Leitsatz

Der Berechtigte, dem ein Erbbaurecht restituiert worden ist, kann von dem Verfügungsberechtigten die Herausgabe der seit dem 1. Juli 1994 aus einer Vermietung des Bauwerks gezogenen Nutzungen verlangen. Entsprechendes gilt, wenn die Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war, während des Restitutionsverfahrens abgelaufen und dem Berechtigten deshalb nur ein Entschädigungsanspruch gemäß § 27 ErbbauVO zurückübertragen worden ist.

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