Urteil Entwässerungskosten
Schlagworte
Entwässerungskosten; Abwassergrube; Betriebskosten
Leitsatz
Der Vermieter darf die durch die Umstellung der Entwässerung auf eine neue Abwassergrube entstehenden dreifach höheren Kosten nicht auf den Mieter umlegen, wenn er nicht darlegt, daß ihm die Wiederherstellung des bei Vertragsschluß bestehenden Anschlusses unzumutbar war.
(Leitsatz der Redaktion)
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