Urteil Enttäuschte Erwartungen des Wohnungskäufers nicht für Schadensersatzanspruch ausreichend


Schlagworte

Enttäuschte Erwartungen des Wohnungskäufers nicht für Schadensersatzanspruch ausreichend; Schrottimmobilien; Pflichtverletzung aus Beratervertrag; Verletzung vorvertraglicher Pflichten; Vermögensschaden; falsche Modellrechnungen

Leitsätze

1. Daß die wirtschaftlichen Folgen eines Kaufs der Erwartung des Käufers nicht entsprechen, führt allein nicht zu einem Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Rückabwicklung des Vertrags.

2. Ein Anspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten oder wegen Verletzung von Pflichten aus einem selbständigen Beratungsvertrag kann auf die Freistellung von den Pflichten aus dem Kaufvertrag gegen Rückübertragung des Kaufgegenstands gerichtet werden, wenn dem Käufer durch die Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist.

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