Urteil Entstehung des Anspruchs auf Opferrente erst mit Rechtskraft der Rehabilitierungsentscheidung
Schlagworte
Entstehung des Anspruchs auf Opferrente erst mit Rechtskraft der Rehabilitierungsentscheidung
Leitsatz
Hat der Betroffene den Antrag auf Gewährung der besonderen Zuwendung bereits vor dem Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung gestellt, so entsteht der Anspruch - die Erfüllung der übrigen Kriterien vorausgesetzt - mit der Rechtskraft der Rehabilitierung. Er entsteht in diesem Fall nicht rückwirkend ab Antragstellung, aber auch nicht erst mit der Einreichung der Rehabilitierungsentscheidung an die den Antrag bearbeitende Behörde.
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