Urteil Entsorgungspflicht für Abfall
Schlagworte
Entsorgungspflicht für Abfall; Entgeltschuldner für Straßenreinigung
Leitsätze
1. Der Eigentümer ist Entgeltschuldner für den Abfall, unabhängig von der vertraglichen Verpflichtung des Gewerbemieters gegenüber dem Eigentümer zur Abfallsentsorgung.
2. Das Bestreiten des Eigentümers mit Nichtwissen über Art und Umfang der Müllentsorgung für seinen Gewerbemieter ist unzulässig.
3. Straßenreinigungsgebühren werden schon vor Zugang einer Rechnung fällig, so daß eine Vertragsverletzung der BSR gegenüber dem Eigentümer ausscheidet, der mangels Rechnung Betriebskosten nicht an den Mieter weitergegeben hat.
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