Urteil Entschädigungslose Enteignung


Schlagworte

Entschädigungslose Enteignung; unzureichende Entschädigung

Leitsätze

1. § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst nur solche Enteignungen, bei denen bereits nach den einschlägigen Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war.

2. Art. 14 GG gebietet nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland für eigentumsentziehende Handlungen der DDR einsteht, die mit einer nach den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG unzureichenden Entschädigung verbunden waren.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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