Urteil Entschädigungshöhe nach Übertragung des Eigentums auf Gemeinde


Schlagworte

Entschädigungshöhe nach Übertragung des Eigentums auf Gemeinde; Sanierungsverordnung; Enteignungsverfahren; Entschädigungsverfahren; Versagung der Baugenehmigung im Sanierungsgebiet; Antrag auf Übernahme des Grundstücks; Maßgeblichkeit der tatsächlichen und nicht der planungsrechtlichen Nutzung; Siebenjahresfrist

Leitsätze

1. Zu der Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.

2. Verlangt der Eigentümer in einem Sanierungsgebiet nach Versagung einer Baugenehmigung die Übernahme des Grundstücks, ist die Enteignungsentschädigung nach § 42 BauGB zu ermitteln; maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung und nicht die planungsrechtliche Nutzungsmöglichkeit, wenn die Siebenjahresfrist des § 42 Abs. 2 BauGB verstrichen ist.

(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)

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