Urteil Entschädigungsfonds als Gläubiger des Wertersatzanspruchs


Schlagworte

Entschädigungsfonds als Gläubiger des Wertersatzanspruchs

Leitsatz

Der Wertersatzanspruch steht dem Entschädigungsfonds zu, wenn eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft im Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Rückgabe Verfügungsberechtigter ist, wobei es auf deren formale Inhaberschaft ankommt. Ob dieser die Kosten der ersetzenden Maßnahmen selbst getragen hat, ist dabei ohne Bedeutung.

(Leitsatz der Redaktion)

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