Urteil Entschädigung für Nutzer-Garage
Schlagworte
Entschädigung für Nutzer-Garage; Anspruchsberechtigter nach § 12 SchuldRAnpG; zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich nach SchuldRAnpG bei nach dem Beitritt über denselben Mietgegenstand zu anderen Bedingungen und teilweise anderen Vertragspartnern abgeschlossenem Garagenmietverhältnis
Leitsatz
Ein Mietvertrag, der nach dem Beitritt zu teilweise anderen Bedingungen und auch nicht mehr zwischen denselben Vertragsparteien, jedoch über denselben Mietgegenstand abgeschlossen wurde wie der vor dem Beitritt vereinbarte Nutzungsvertrag, unterliegt nicht dem zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes.
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