Urteil Entschädigung für Hausgrundstück
Schlagworte
Entschädigung für Hausgrundstück; Ersatzgrundstück; Passivlegitimation; Zuständigkeit der Zivilgerichte; Restitutionsverfahren; Veräußerungsverbot; Verwaltungsrechtsweg
Leitsatz
Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Veräußerung von Ersatzgrundstücken im Restitutionsverfahren sind vor den Zivilgerichten geltend zu machen.
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