Urteil Entschädigung für bewegliche Sachen


Schlagworte

Entschädigung für bewegliche Sachen; Vermutung für schädigungsbedingten Verlust

Leitsatz

Die rechtsstaatswidrige Verhaftung des Eigentümers einer beweglichen Sache durch DDR-Stellen begründet eine Vermutung für deren schädigungsbedingten Verlust, wenn er die Sache bei seiner Verhaftung nachweislich mitgeführt hatte.

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