Urteil Entschädigung für Bauwerk auf Erholungsgrundstück
Schlagworte
Entschädigung für Bauwerk auf Erholungsgrundstück; Verkehrswertermittlung nach beabsichtigter Nutzung nach Rückerhalt; keine Verkehrswerterhöhung bei beabsichtigtem Abriss; Datschengrundstück
Leitsätze
1. Bei der Verkehrswertermittlung gemäß § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG kommt der vom Grundstückseigentümer beabsichtigten Nutzung des vom Nutzer errichteten Bauwerks nach Rückerhalt maßgebliche Bedeutung zu.
2. Daher fehlt es regelmäßig an einer Verkehrswerterhöhung durch das Bauwerk, wenn der Grundstückseigentümer dessen Abriss und die Renaturierung des Grundstücks plant.
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