Urteil Entschädigung


Schlagworte

Entschädigung; unbebautes Grundstück; Grundstücksentschädigung; maßgeblicher Zeitpunkt für Bestimmung der Grundstücksnutzung; staatliche Inverwaltungnahme als maßgebliche Schädigung; Änderung der Nutzungsart während staatlicher Verwaltung; maßgebliche Nutzungsart für Vervielfältiger (Ersatz-) Einheitswert; maßgeblicher Zeitpunkt der Schädigung für Bestimmung der Nutzungsart des Grundstücks; Singularentschädigung; Anordnung der staatlichen Verwaltung als Schädigung

Leitsatz

Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 3 EntschG ist hinsichtlich der Bestimmung der Nutzungsart des Grundvermögens auch dann auf den Zeitpunkt des Eigentumsverlustes durch Veräußerung abzustellen, wenn das Grundstück zuvor in staatliche Verwaltung genommen worden war und sich während dieser Zeit die Nutzungsart geändert hat.

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