Urteil Entnahme von Prozesskosten aus der Gemeinschaftskasse


Schlagworte

Entnahme von Prozesskosten aus der Gemeinschaftskasse

Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann dem Verwalter nicht untersagen lassen, in einem laufenden Rechtsstreit Vorschüsse für Rechtsanwälte, das Gericht oder Sachverständige vorläufig aus den laufenden Mitteln der Verwendung aufzuwenden. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die letztverbindliche Kostenentscheidung des Gerichts später unter den Wohnungseigentümern umgesetzt wird.

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