Urteil Entgelt für vorzeitige Vertragsentlassung
Schlagworte
Entgelt für vorzeitige Vertragsentlassung; keine Bereicherung; Beendigung/vorzeitige des Mietverhältnisses; Mietaufhebung/Zahlung des Mieters für vorzeitige; Überlegungsfrist/der Neuvermietung; vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses/Zahlung des Mieters für
Leitsatz
Eine Vereinbarung, wonach der Mieter, der noch zwei Jahre an den Mietvertrag gebunden wäre, an den Vermieter für die vorzeitige Mietaufhebung etwa zwei Monatsmieten zahlt, widerspricht weder den Mietpreisvorschriften für Altbauwohnraum, noch stellt diese eine unzulässige Vertragsstrafe dar.
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