Urteil Entgelt
Schlagworte
Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; Kröll
Leitsätze
Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden.
Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.
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