Urteil Entfernung eines Katzennetzes


Schlagworte

Entfernung eines Katzennetzes

Leitsatz

Es bleibt offen, ob das Anbringen eines Katzennetzes an einem Balkon ohne Eingriff in das Mauerwerk als bauliche Veränderung anzusehen ist. Jedenfalls entspricht ein Eigentümerbeschluß, aufgrund dessen das Katzennetz zu entfernen ist, schon dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch haben, weil die Fassade des Gebäudes durch das Katzennetz verunstaltet wird.

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