Urteil Enteignungsentschädigung nach zulässiger Nutzung auch nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist Hilfsbaugesetzbuchs
Schlagworte
Enteignungsentschädigung nach zulässiger Nutzung auch nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist Hilfsbaugesetzbuchs
Leitsatz
An der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 141, 319; Urteil vom 11. Juli 2002 ‑ III ZR 160/01 - NJW 2003, 63) zur verfassungskonformen Auslegung der § 95 Abs. 2 Nr. 7, § 42 Abs. 3 Satz 1, § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei einer "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung wird festgehalten. Auch § 246 a Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 BauGB a.F. schließt in einem solchen Fall die Entschädigung nach der zulässigen Nutzung eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks für Planungen im zeitlichen Anwendungsbereich der Norm nicht aus.
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