Urteil Enteignung, Deutsche Wirtschaftskommission


Schlagworte

Enteignung, Deutsche Wirtschaftskommission

Nichtamtliche Leitsätze

Enteignungen, die aufgrund der von der Deutschen Wirtschaftskommission am 22. Juni 1949 erlassenen Energiewirtschaftsverordnung erfolgten, beruhen auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.

Der SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 setzte den Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 nach seiner Durchführung außer Kraft und verbot jegliche weitere Sequestrierung auf dessen Grundlage, betraf aber nicht sonstige Anordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission.

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