Urteil Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage


Schlagworte

Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage; besatzungshoheitliche Enteignung; Wiederaufgreifen eines Genehmigungsverfahrens; besatzungsrechtliche Enteignung; Auschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss

Leitsätze

1. Zum Begriff einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage.

2. Für die Beurteilung des besatzungshoheitlichen Charakters einer Enteignung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingriffs an.

3. Das Wiederaufgreifen eines Genehmigungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn betroffene Grundstück im Zuge besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Maßnahmen enteignet worden ist.

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