Urteil Enteignung
Schlagworte
Enteignung; Eigentumsbeschränkung; Trümmergrundstück; Aufbauenteignung; Aufbaugebiet
Leitsätze
1. Eine Enteignung i. S. d. § 1 Abs. 1 VermG liegt auch dann vor, wenn das Eigentum am Grundstück nach § 14 AufbauG/DDR für Zwecke des volkseigenen Wohnungsbaues beschränkt wurde.
2. Trümmergrundstücke werden von § 1 Abs. 2 VermG nicht erfaßt.
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