Urteil Enteignung
Schlagworte
Enteignung; verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten der DDR; Vorrang des Vermögensgesetzes
Leitsätze
1. Enteignungsmaßnahmen der DDR können als Hoheitsakte einer fremden Staatsgewalt nicht zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gemacht werden.
2. Die Bundesrepublik Deutschland kann nur nach Maßgabe des Einigungsvertrages für Hoheitsakte der DDR verantwortlich gemacht werden.
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