Urteil Enteignung
Schlagworte
Enteignung; Eigentumserwerb; staatliche Stelle; schädigende Maßnahme; unlautere Machenschaften; Vermögensentziehung; Genossenschaftseigentum; Globalkaufvertrag; entschädigungslos Enteignung
Leitsätze
1. Zur Abgrenzung von Enteignung und rechtsgeschäftlichem Eigentumserwerb durch staatliche Stellen in der ehemaligen DDR.
2. Bei der Beurteilung, ob eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, aufgrund dessen der Vermögenswert dem Berechtigten nach damaligem Recht entzogen worden ist, nicht an.
3. Ob das Rechtsgeschäft, aufgrund dessen dem Berechtigten der Vermögenswert entzogen worden ist, nach den zu DDR Zeiten geltenden zivilrechtlichen Vorschriften wirksam war, ist für die Annahme einer schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG ohne Belang.
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