Urteil Enteignung
Schlagworte
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; rechtliches Gehör
Leitsatz
1. Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind (auch)
solche, die durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden
und maßgeblich auf deren Entscheidung beruhten. Das gilt auch dann, wenn die
einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen willkürlich angewendet worden
sind. Entscheidend ist der Zurechnungszusammenhang.
2. Zur Frage des rechtlichen Gehörs.
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