Urteil Empfangsbekenntnis, Sorgfaltspflicht bei - und Rechtmittelfrist
Schlagworte
Empfangsbekenntnis, Sorgfaltspflicht bei - und Rechtmittelfrist
Leitsatz
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.
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