Urteil Empfangsbekenntnis, fehlender Handaktenvermerk für -
Schlagworte
Empfangsbekenntnis, fehlender Handaktenvermerk für -; Wiedereinsetzung, mündliche Anweisungen und -
Leitsatz
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.
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