Urteil Elektroinstallation


Schlagworte

Elektroinstallation; Verstärkung der Leitungen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch; Gebrauch der Mietsache; Elektroinstallation - Anspruch auf Verstärkung; Haushaltsgeräte - Betrieb als vertragsgemäßer Gebrauch

Leitsatz

Reicht die vorhandene Elektroinstallation einer Wohnung nicht aus, um in den Mieträumen die üblichen Haushaltsmaschinen zu betreiben (Kühlschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner usw.), so hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verstärkung oder Neuverlegung der Leitungen. Dies gilt auch dann, wenn die Stromanlage dem früheren Stand der Technik entsprochen hat.

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