Urteil Elektroanlage
Schlagworte
Elektroanlage; Mangel der Mietsache; Elektroinstallation; Wohnraummietvertrag; Dachgeschoßwohnung
Leitsatz
Die Elektroinstallation in einer ausgebauten Dachgeschoßwohnung muß den gleichzeitigen Betrieb eines Elektroherdes und einer Waschmaschine ermöglichen.
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