Urteil Elektrizitätsversorgungsunternehmen


Schlagworte

Elektrizitätsversorgungsunternehmen; Stromversorgung; Unterbrechung; Abschlagszahlung; Erhöhung; Stromversorgungsunternehmen

Leitsatz

Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist bei tariflichem Jahresabrechnungszeitraum an die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten monatlichen Abschlagszahlung gebunden und kann bei nachweislich zu geringer Abschlagszahlung diese grundsätzlich erst nach Vorlage der Jahresabrechnung erhöhen.

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