Urteil Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Schlagworte
Elektrizitätsversorgungsunternehmen; Stromversorgung; Unterbrechung; Abschlagszahlung; Erhöhung; Stromversorgungsunternehmen
Leitsatz
Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist bei tariflichem Jahresabrechnungszeitraum an die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten monatlichen Abschlagszahlung gebunden und kann bei nachweislich zu geringer Abschlagszahlung diese grundsätzlich erst nach Vorlage der Jahresabrechnung erhöhen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat