Urteil Einzugermächtigung
Schlagworte
Einzugermächtigung; Lastschriftverfahren; Gemeinschaftsordnung
Leitsatz
Eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelung, wonach die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, dem Verwalter eine Ermächtigung zur Einzahlung des Wohngeldes im Lastschriftverfahren zu erteilen, ist wirksam.
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