Urteil Einziehung
Schlagworte
Einziehung; Einziehungsermächtigung; Konto; Mietzins; Mieterhöhung
Leitsätze
Zieht der Vermieter nach Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters den erhöhten Betrag vom Konto des Mieters ein, so gilt das Schweigen des Mieters hierauf nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung.
Hat der Mieter zwei Jahre lang die Einziehung des erhöhten Mietzinses ohne Einwendungen geduldet, kommt die Verwirkung seines Bereicherungsanspruchs in Betracht.
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