Urteil Einzelrichterübertragung
Schlagworte
Einzelrichterübertragung; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit
Leitsätze
1. Eine gesetzliche Pflicht zur Begründung des Beschlusses gemäß § 6 Abs. 1 VwGO besteht auch dann nicht, wenn ein Beteiligter der beabsichtigten Übertragung auf den Einzelrichter widersprochen hat (ebenso BFH, Urteil vom 20. Februar 2001 - IX R 94/97 - BStBl. 2001 II, 415).
2. Ein im Revisionsverfahren beachtlicher Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt nicht vor, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO durch die Kammer aktenkundig beschlossen worden ist, die gebotene Bekanntgabe des Beschlusses aber erst nach dem Verhandlungstermin erfolgt ist.
3. Zu der Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Parteien zu würdigen.
4. Zur Unredlichkeit bei Inkaufnahme von Verstößen gegen das DDR-Recht durch den Alteigentümer. (zu 3. und 4. nicht amtlich)
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