Urteil Einzelbeschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans, Verwalterpflicht zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
Schlagworte
Einzelbeschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans, Verwalterpflicht zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
Leitsätze
a) Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung.
b) Der Verwalter wird weder durch einen konkreten Fortgeltungsbeschluss noch durch eine generelle Fortgeltungsvereinbarung von der Pflicht entbunden, auch für das folgende Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
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