Urteil Einzelabrechnung
Schlagworte
Einzelabrechnung; Einsichtsrecht; Einsichtnahme; Wohnungseigentümer; Erstellung der Jahresabrechnung
Leitsatz
Enthält die Teilungserklärung keine anderslautende - ausdrückliche oder durch Auslegung zu ermittelnde - Regelung, so müssen sämtliche die Wohnungseigentümer betreffenden Einzelabrechnungen dann nicht an jeden Wohnungseigentümer vor der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung übersandt werden, wenn vor und während der Versammlung für jeden Eigentümer ausreichende und nicht durch zeitliche oder ähnliche Erschwernisse eingeengte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer eingeräumt wurde (Klarstellung zur Entscheidung des Senats in WM 1995, 450).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?