Urteil Einzelabrechnung


Schlagworte

Einzelabrechnung; Einsichtsrecht; Einsichtnahme; Wohnungseigentümer; Erstellung der Jahresabrechnung

Leitsatz

Enthält die Teilungserklärung keine anderslautende - ausdrückliche oder durch Auslegung zu ermittelnde - Regelung, so müssen sämtliche die Wohnungseigentümer betreffenden Einzelabrechnungen dann nicht an jeden Wohnungseigentümer vor der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung übersandt werden, wenn vor und während der Versammlung für jeden Eigentümer ausreichende und nicht durch zeitliche oder ähnliche Erschwernisse eingeengte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer eingeräumt wurde (Klarstellung zur Entscheidung des Senats in WM 1995, 450).

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