Urteil Einwendungen gegen Sachverständigengutachten durch Privatgutachten
Schlagworte
Einwendungen gegen Sachverständigengutachten durch Privatgutachten
Leitsatz
Will eine Prozeßpartei ein ihr ungünstiges Sachverständigengutachten angreifen, so ist sie grundsätzlich weder aufgrund ihrer Substantiierungslast noch aufgrund ihrer allgemeinen Prozeßförderungspflicht verpflichtet, ein Privatgutachten einzuholen (hier: ungerechtfertigte Nichtzulassung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren).
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