Urteil Einwendung des Schuldners gegenüber Ausgleichsansprüchen des Grundstückseigentümers für gesetzlich entstandene Leitungsrechte eines Entsorgungsunternehmens in den neuen Bundesländern durch kaufvertragliche Verpflichtung zur unentgeltlichen Duldung
Schlagworte
Einwendung des Schuldners gegenüber Ausgleichsansprüchen des Grundstückseigentümers für gesetzlich entstandene Leitungsrechte eines Entsorgungsunternehmens in den neuen Bundesländern durch kaufvertragliche Verpflichtung zur unentgeltlichen Duldung
Leitsatz
Hat der Käufer eines mit kraft Gesetzes entstandenen Leitungsrechten belasteten Grundstücks in den neuen Bundesländern nach dem Kaufvertrag mit der Treuhandanstalt diese Leitungen unentgeltlich zu dulden, so handelt es sich um ein pactum de non petendo, das die Einwendung des Schuldners begründet, nicht auf Ausgleichsentschädigung für die Leitungsrechte in Anspruch genommen zu werden. Diese Einwendung bleibt auch gegenüber einem späteren Erwerber der Entschädigungsforderung erhalten. (Leitsatz der Redaktion)
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