Urteil Einweisung in Jugendwerkhof


Schlagworte

Einweisung in Jugendwerkhof

Leitsatz

Nur die Einweisungen in den "Geschlossenen Jugendwerkhof (GJWH) Torgau" waren unabhängig von den Gründen für die Anordnung regelmäßig mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. Der Beschluß des Senats vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA - (ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469) läßt sich auch dann nicht auf einen der anderen Jugendwerkhöfe der ehemaligen DDR übertragen, wenn die tatsächlichen Unterbringungsverhältnisse denen in Torgau gleichkommen.

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