Urteil Einweisung von Kindern und Jugendlichen in DDR-Spezialheime in der Regel unverhältnismäßig
Schlagworte
Einweisung von Kindern und Jugendlichen in DDR-Spezialheime in der Regel unverhältnismäßig
Leitsatz
Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR war in der Regel unverhältnismäßig, weil der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit allenfalls zu rechtfertigen war, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen war oder sich gemeingefährlich verhalten hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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