Urteil Einverständliche Änderung der Mietsache
Schlagworte
Einverständliche Änderung der Mietsache; Mangel der Mietsache; Mietzinsminderung; Mietsache, Veränderung; Mietvertrag, konkludente Änderung
Leitsatz
Eine Minderung des Mietzinses ist ausgeschlossen, wenn der Mieter nach erfolgter Inbesitznahme der Mietsache dem Vermieter gestattet, einen Teil der Mietsache zu verändern.
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